Bild: iStock, Rainer von Brandis | Legende: Die Versauerung der Ozeane trägt zum Korallensterben bei

Verschmutzung der Ozeane durch die Schiffahrt

Die Schifffahrt hat zahlreiche negative Auswirkungen auf die Umwelt. Ein Abkommen, das seit 1978 weltweit gültig ist, sollte Abhilfe schaffen. Trotzdem gelangen mehrere Hunderttausend Tonnen Öl jährlich in die Weltmeere.

 


Öl ist die bekannteste durch die Schifffahrt verursachte Verschmutzung. Neben Rohöl gelangen auch chemische Schadstoffe ins Meer, sei es durch Unfälle von Frachtschiffen oder durch Entleerung der Tanks mit chemisch aufbereiteten Fäkalien. Jeden dritten Tag erleidet irgendwo auf den Weltmeeren ein Frachter Schiffbruch und endet als Wrack auf dem Meeresboden.


Auch die atmosphärische Schadstoffbelastung ist ein Problem. Kohlendioxid und andere Treibhausgase, Schwefel- und Stickoxide sowie Feinstaub tragen zur Erwärmung und zur Versauerung der Ozeane bei. Die Versauerung trägt zum massiven Korallensterben in den Ozeanen bei. Dazu kommt, dass Schiffe Meeresorganismen von einem Teil der Welt in den anderen «mitnehmen» (die sind im sogenannten Ballastwasser). Das ist ein Problem, da die Meeresorganismen als invasive Spezies das lokale Ökosystem schädigen können.
Eine der grössten Gefährdungen für Meerestiere ist Unterwasserlärm. Schiffe produzieren tieffrequente Töne von 10 Hz bis 1 kHz, die über sehr grosse Distanzen hörbar sind. Der Schiffslärm generiert unter Wasser eine Art akustischen Nebel, der natürliche Geräusche und Laute übertönt und so die Routen von Meeressäugern stört, zu Kollisionen von Walen mit Schiffen führt und ihre Kommunikations- sowie Orientierungsfähigkeit einschränkt.

Seit 2020 sind schärfere Emissionsvorschriften für die internationale Hochseeschifffahrt in Kraft. Neu dürfen Schiffe weltweit nur noch mit schwefelarmen Treibstoffen fahren. Ein neuer Grenzwert ist in Kraft getreten: Schiffstreibstoff darf nur noch 0,5 Prozent Schwefel enthalten – bislang lag der Wert bei 3,5 Prozent. Auf der Nord- und Ostsee und in den deutschen Häfen gilt schon länger ein Grenzwert von 0,1 Prozent.