Bundesrat lockert Massnahmen zum Schutz vor Covid-19

Nach einem Monat Lockdown lockerte der Bundesrat die Massnahmen bezüglich Covid-19. Dies betraf vor allem Spitäler sowie Betriebe, welche personenbezogene Dienstleistungen mit Körperkontakt anbieten. Die Lockerung sollte schrittweise und langsam geschehen.

Coiffeursalons dürfen wieder öffnen. Quelle: iStock/Egoitz Bengoetxea Iguaran

Aufgrund der epidemischen Entwicklung und gestützt auf Empfehlungen der Wissenschaft entschied sich der Bundesrat am 16. April dazu, die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus zu lockern. Möglich war dies, weil die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gut umgesetzt wurden.
Der Bundesrat verfolgte mit der Lockerung mehrere Ziele.


Erste Priorität hatte weiterhin der Schutz der Gesundheit der Schweizer Bevölkerung, insbesondere der besonders gefährdeten Personen. Gleichzeitig sollte der wirtschaftliche Schaden möglichst gering gehalten werden, weswegen gewisse Dienstleister ihren Betrieb wieder aufnehmen konnten. Die Anpassung der Massnahmen geschah mit der Einführung weiterer Schutzkonzepte. So wurde in einigen Betrieben – wie beispielsweise Coiffeursalons – eine Pflicht zum Maskentragen ausgesprochen.

In der ersten Etappe Ende April lockerte der Bundesrat die Massnahmen bei Einrichtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen konnten und keine bedeutenden Personenströme verursachen. Weiter konnten ambulante medizinische Praxen ihren normalen Betrieb wieder aufnehmen. Wieder eröffnen konnten Coiffeurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Kosmetiksalons und Bau- und Gartenfachmärkte. Ab Ende April war es zudem möglich, wieder alle Güter in den Lebensmittelläden zu kaufen. Zwischenzeitlich waren in Lebensmittelläden gewisse Artikel und Rayons gesperrt gewesen.

 

Etappen zwei und drei wurden vom Bundesrat im April verkündet und im Mai bzw. Juni umgesetzt. In der zweiten Etappe ab dem 11. Mai öffneten die obligatorischen Schulen, Restaurants sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder. Für die Gastrobetriebe wurden strenge Regeln kommuniziert: Unter anderem durften damals an einem Tisch höchstens vier Gäste sitzen. Weitere Regeln gelten bis heute: Zwischen den Tischen braucht es einen Abstand von zwei Metern, und die Gästegruppen dürfen sich nicht vermischen. Am 8. Juni durften in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten. Nicht alle Schulen machten von diesen Lockerungen Gebrauch, einige führten bis zu den Sommerferien weiterhin Fernunterricht durch. Anfang Juni wurden Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder geöffnet und das Versammlungsverbot konnte gelockert werden.


Medienkonferenz des Bundesrats - 22. April 2020 | SRF News